Alleinarbeitsplätze
(Seite 1 von 2)

Die Sicherheit von Beschäftigten an Alleinarbeitsplätzen muss im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung ermittelt werden. Dabei muss unter anderem untersucht werden,

  • wie wahrscheinlich ein Übergriff ist,
  • mit welchen Folgen und Beeinträchtigungen nach Übergriffen zu rechnen ist,
  • wie Hilfe herbeigerufen werden kann,
  • welche Zeitspanne vergeht, bis Helfer vor Ort eingreifen können.

Entsprechend der Ergebnisse müssen geeignete Schutzmaßnahmen festgelegt werden.
Das Ergebnis kann sein, dass zusätzliche Maßnahmen (z.B. Kameraüberwachung, An- und Abmeldemodalitäten, Personen-Notsignal Anlagen) erforderlich sind, um den allein arbeitenden Beschäftigten abzusichern. Die Gefährdungsbeurteilung kann aber auch dazu führen, dass Alleinarbeit unter den gegebenen Bedingungen überhaupt nicht möglich ist.

Info Plus