Zwangsmaßnahmen
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Die im stationären Behandlungskontext in Deutschland angewendeten Zwangsmaßnahmen sind folgendermaßen definiert:

  • Festhalten: Überwältigen und Halten eines Patienten durch Mitarbeiter; bildet häufig die Grundlage für weiterführende Zwangsmaßnahmen wie Fixierung oder Zwangsmedikation.
  • Fixierung: Mittels spezieller Gurtsysteme wird ein Patient im Bett oder Stuhl (Rollstuhl, Pflegestuhl) fixiert. Die einzelnen Fixierungsarten (z.B. 5-Punkte-Fixierung, Diagonal-Fixierung) sind unterschiedlich fluchtsicher und bieten dem Patienten unterschiedliche Grade an Bewegungsfreiheit.
  • Isolierung: Unterbringung eines Patienten gegen seinen Willen in einem Raum, den er nicht verlassen kann.
  • Zwangsmedikation: Verabreichung von Medikamenten gegen den Willen des Patienten.
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