Organisatorische Bedingungen der Nachsorge
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Eine angemessene Nachsorge setzt eine funktionierende Organisation voraus. Diese beginnt mit der Einrichtung einer Meldekette für die Vorfälle. Es muss festgelegt werden, wer wen worüber informiert (z.B. Stationsleitung informiert Pflegedienstleitung, diese informiert die Personen, die als Ansprechpartner mit dem betroffenen Mitarbeiter Kontakt aufnehmen). Aufgrund vielfältiger Erfahrungen im Gesundheitsdienst hat sich das Modell des ‚Peer Support' als vorteilhaft erwiesen. Hierunter versteht man die Unterstützung durch hierarchisch gleichgestellte Personen, zu denen man erfahrungsgemäß eher Vertrauen aufbaut als gegenüber Vorgesetzten. Eine entsprechende Schulung der Ansprechpartner über posttraumatische Reaktionen und adäquate Kommunikationstechniken für den Umgang mit diesen Reaktionen ist sinnvoll.

Die Ansprechpartner können dem Betroffenen jedoch keine therapeutische Hilfe bieten, sondern ausschließlich soziale Unterstützung. Eine zentrale Aufgabe der Nachsorge besteht darin abzuschätzen, ob und ggf. wann eine psychotherapeutische Maßnahme in Anspruch genommen werden sollte.

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