Personenbezogene Schutzmaßnahmen

Arbeits- und Gesundheitsschutz ist durch die wechselseitige Verknüpfung von Arbeitgeber- und Mitarbeiterpflichten gekennzeichnet. Zu den personenbezogenen Schutzmaßnahmen, die durch den Arbeitgeber zu gewährleisten sind, gehören unter anderem:

  • die Auswahl der Beschäftigten nach ihrer Befähigung und Qualifikation
  • regelmäßige und angemessene Unterweisungen und Schulungen
  • die betriebsärztliche Betreuung

In den Verantwortungsbereich der Beschäftigten fallen:

  • sicherheitsgerechtes Verhalten
  • die sichere Arbeitskleidung, Schuhe und Schmuck
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