Gefährdungsbeurteilung

Die Gefährdungsbeurteilung gehört zu den gesetzlichen Pflichten jedes Arbeitgebers. Sie dient dem Erkennen von Gefährdungen und Gesundheitsrisiken und ist damit ein wichtiges Instrument zur systematischen Analyse, Erarbeitung von Schutzmaßnahmen und zur kontinuierlichen Verbesserung der Arbeitsbedingungen.

Auch aggressive Handlungen gegen Beschäftigte sind Gefährdungen im Sinne des Arbeitsschutzgesetzes und somit bei der Gefährdungsanalyse zu berücksichtigen. Es ist deshalb notwendig, die näheren Umstände von Übergriffen und aggressiven Verhaltensweisen systematisch zu analysieren und aus den gewonnenen Erkenntnissen geeignete Schutzmaßnahmen abzuleiten.