Nachbesprechung mit dem Beschäftigten

Nach einem Übergriff auf Beschäftigte durch Patienten, Bewohner oder deren Angehörige sollte zumindest bei schwerwiegenden Ereignissen eine Nachbesprechung erfolgen. Dies ist eine gute Methode, um die Ursachen des Zwischenfalls zu klären und die Folgen zu bewältigen.

Auf keinen Fall soll es das Ziel der Nachbesprechung sein, einzelnen Personen Schuld zuzuweisen. Vielmehr sind alle Prozesse zu überprüfen und zu analysieren, die im Umfeld des Ereignisses von Bedeutung sind. Gegebenenfalls sind sie zu ändern bzw. zu verbessern. Um die betroffenen Beschäftigten zu schützen und in ihrer Regeneration nicht zu gefährden, sollte die Nachbesprechung eventuell nicht direkt nach dem Vorfall stattfinden, sondern – je nach Bedarf zeitlich versetzt dazu – und verantwortungsbewusst moderiert werden.