Vorrang der Deeskalation
Im Gesundheitsdienst kann es bei vielen Gelegenheiten zu Auseinandersetzungen zwischen Patienten, Bewohnern oder Angehörigen einerseits und Mitarbeitern andererseits kommen. Die Konfliktlösung muss in einer Art und Weise stattfinden, die eine weitere therapeutische Zusammenarbeit ermöglicht. Die Deeskalation steht dabei an erster Stelle und ist meist auch ausreichend. Der Vorrang der Deeskalation vor allen anderen Maßnahmen bedeutet jedoch nicht, dass im Notfall – und nur im Notfall – keine körperlichen Interventionen oder gar Zwangsmaßnahmen angewendet werden dürfen.