Nachbesprechung mit
Patienten, Bewohnern, Angehörigen

Patienten, Bewohner oder auch Angehörige können von einem aggressiven oder übergreifenden Ereignis und seiner Bewältigung genauso beeinträchtigt und traumatisiert werden wie die betroffenen Beschäftigten. Dies gilt vor allem dann, wenn Zwangsmaßnahmen – wie eine Fixierung oder eine Isolierung unter Einsatz körperlicher Gewalt – angewandt wurden. Erfahrungen in verschiedenen Einrichtungen haben gezeigt, dass sich eine Nachbesprechung für die weitere therapeutische Beziehung zum Behandlungsteam oder zu einzelnen Personen sehr positiv auswirken kann.

Das gemeinsame Lernen und die gemeinsame Festlegung von Konsequenzen zur Prävention erneuter aggressiver Vorfälle sollte daher das Ziel jeder Nachbesprechung sein.