Ausweichen, schützen, befreien
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Körperorientierte Interventionstechniken sind als "ultima ratio" anzusehen, wenn sich ein Beschäftigter einem gefährlichen Angriff ausgesetzt sieht. Die Frage "Ist dieser Angriff gefährlich?" muss klar mit "JA " beantwortet werden können. Dabei ist die Definition von "gefährlich" durchaus eng zu ziehen. Ein "unangepasster", "irritierender" oder "provozierender" Patient mag zwar die Geduld des Pflegers oder Betreuers bis auf das Äußerste strapazieren, er ist aber nicht gefährlich.

Ist der Einsatz körperorientierter Interventionstechniken unumgänglich, wird dies von §32 StGB (Notwehr) gedeckt. In Absatz 2 heißt es dazu: "Notwehr ist die Verteidigung, die erforderlich ist, um einen gegenwärtigen rechtswidrigen Angriff von sich oder einem anderen abzuwenden."

Damit die Beschäftigten im Ernstfall richtig reagieren können, sollten sie folgende Regeln und Empfehlungen beachten:

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