Betreuung betroffener Mitarbeiter
(Seite 2 von 2)

Auf mittlere Sicht muss eine klare und eindeutige Unterstützung durch die Einrichtung erfolgen. Eine Möglichkeit hierzu ist die Installation eines Nachsorgeteams. Entscheidend ist dabei, dass eine über mehrere Wochen hinweg andauernde Begleitung des betroffenen Mitarbeiters gewährleistet werden kann.

Wenn in der Einrichtung der Verdacht entsteht, dass ein von einem Übergriff betroffener Mitarbeiter unter psychischen Problemen leidet (z. B. Schlaf- oder Konzentrationsstörungen, Vermeidungsverhalten gegenüber bestimmten Situationen), sollte dieses Thema mit dem Mitarbeiter aktiv besprochen werden. Für diesen Fall sollten die Leitung der Einrichtung und der Betriebsarzt über Adressen von Psychotherapeuten verfügen, die sich auf die Therapie posttraumatischer Belastungsstörungen spezialisiert haben. Festgelegte Ansprechpartner in der Einrichtung, an die sich Betroffene bei Bedarf wenden können, sind wünschenswert.

Info Plus