Erfassung und Dokumentation
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Die Dokumentation von Übergriffen ist in Deutschland – anders als in vielen anderen Ländern – kein standardmäßiges Vorgehen. Die Erstellung einer Unfallanzeige ist nur bei Arbeitsunfällen zwingend erforderlich, die eine Arbeitsunfähigkeit von mehr als drei Tagen zur Folge haben.

Oftmals wird nur das vermeintlich Nötigste dokumentiert. Einträge im Verbandbuch sind nur bei körperlichen Verletzungen Pflicht. Bei ‚nur' verbalen Aggressionen beispielsweise unterbleiben sie in aller Regel. Der Arbeitgeber sollte hier über klare Vorgaben die Einzelheiten und Kriterien zur Dokumentation eindeutig regeln.

Mit dem Erfassungsbogen SOAS-R kann eine spezifische Dokumentation für aggressive und gewalttätige Übergriffe eingeführt werden. Eine Auswertung für die gesamte Einrichtung setzt jedoch voraus, dass innerhalb des Hauses nach den gleichen Kriterien dokumentiert wird. Insbesondere ist ein Kriterium zu definieren, das die Schwelle für verbale Aggressionen beschreibt.

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