Nachbesprechung
(Seite 1 von 1)

Nach einem kritischen Ereignis wie einem Übergriff, sollte eine Nachbesprechung mit allen Beteiligten obligatorischer Bestandteil des Qualitätsmanagements sein. Das Ziel ist es, Verbesserungspotenziale im Ablauf und in der Organisation der täglichen Arbeit zu erkennen, um damit zukünftig Risikosituationen zu vermeiden. Deshalb sollte der Schwerpunkt der Nachbesprechung weniger auf das Verhalten einzelner Mitarbeiter gelegt werden. Vielmehr muss der Prozess hinterfragt werden, der dem Übergriff vorausging.

Für den Fall, dass – dem Übergriff vorausgehend – fehlende Kenntnisse in Kommunikation, Deeskalation und Krisenbewältigung von Mitarbeitern mit dazu beigetragen haben, stellen diese Aspekte kritische Punkte in der Nachbesprechung dar.

Wohl zu überlegen ist der Zeitpunkt der Nachbesprechung. Liegt ein schwerer Übergriff vor, der psychische Folgeprobleme beim Mitarbeiter hervorgerufen hat, ist die Nachbesprechung erst nach der psychischen Stabilisierung des Betroffenen angezeigt. Diese kann unter Umständen mehrere Wochen andauern.

Info Plus