Zwangsmaßnahmen
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Zwangsmaßnahmen dürfen grundsätzlich nur von Beschäftigten durchgeführt werden, die unterwiesen und geschult wurden. Sollten Kollegen noch nicht ausreichend in nicht verletzenden Halte- und Festlegetechniken ausgebildet sein, ist dies umgehend anzustreben.

Die folgenden Grundregeln sind Empfehlungen zur Fixierung und sollen der Sicherheit und Menschenwürde von Pflegenden sowie Patientinnen und Patienten dienen. Durch Beachtung dieser Regeln können in der beruflichen Praxis mögliche Schäden vermieden werden. Patentrezepte, die jedes Risiko verlässlich ausschließen, existieren für solche Stresssituationen nicht. Bei jeder gewaltsamen Fixierungsmaßnahme besteht eine ernst zu nehmende Gefahr für beide Seiten.

Von diesen Empfehlungen unberührt bleiben die bestehenden rechtlichen Grundlagen und die jeweils klinikinternen Vorgaben bzw. Dienstanweisungen. Diese müssen allen in Frage kommenden Mitarbeitern bekannt sein. Stationen oder Abteilungen mit einem größeren Vorkommen von Fixierungen sollten Leitlinien und Standards zum Ablauf einer fachgerechten Fixierung ausarbeiten.

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