Organisatorische Bedingungen der Nachsorge
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Die Anbahnung und die Einleitung von Maßnahmen, wie die Möglichkeit der Inanspruchnahme von probatorischen Therapiesitzungen, die von den Unfallversicherungsträgern finanziert werden, kann ebenfalls durch diese geschulten Ansprechpartner erfolgen.

Betriebliches Wiedereingliederungsmanagement (BEM)

Jeder Unternehmer ist gesetzlich dazu verpflichtet, für Beschäftigte, die länger als 6 Wochen ununterbrochen oder innerhalb eines Jahres insgesamt 6 Wochen arbeitsunfähig sind, ein betriebliches Wiedereingliederungsmanagement durchzuführen. Dabei soll die Arbeitsunfähigkeit der Betroffenen überwunden und einer erneuten Arbeitsunfähigkeit vorgebeugt werden. Die Verpflichtung zum BEM hat auch für den Unternehmer Vorteile. Die Arbeitsfähigkeit erfahrener, qualifizierter Mitarbeiter kann langfristig gesichert werden und durch Krankheit bedingte Kosten sinken.

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